Fortbildung für die Pflege in Österreich

Wie viele Stunden? Welche Fortbildung? Wo? Bis wann?

Hier findest du die Antworten.

Thomas Maximilian Lener
3 Minuten
30.08.2022
Wieviele Stunden von welcher Fortbildung wo und bis wann besuchen? Hier findest du die Antworten.
Die Verantwortung für die Fortbildung haben die Pflegekräfte selbst. Aber oft hilft der Arbeitgeber mit.

Wie viele Fortbildungsstunden sind Pflicht für die Pflege?

In § 63 Abs 1 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) ist festgelegt, dass Pflegeassistenzberufe 40 Stunden in 5 Jahren an Fortbildungen besuchen müssen. Diese können gemischt mit Präsenzveranstaltungen, Hybridem Lernen und eLearning erreicht werden.

Wie viele Fortbildungsstunden muss die Diplom Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) besuchen?

Die Diplom Gesundheits- und Krankenpflege zählt zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, deshalb gilt hier eine andere Regelung: in einem Zeitraum von 5 Jahren müssen Fortbildungen und Weiterbildungen im Ausmaß von 60 Stunden besucht werden.

Bis zu welchem Datum muss ich die Fortbildungen besucht haben?

Wenn du wissen möchtest, wann dein individueller 5-Jahres-Zeitraum abläuft, schau ins Gesundheitsberuferegister (GBR).

Suche und klicke auf deinen Namen. Suche den Eintrag bei "Registrierung gültig bis". Bis zu diesem Datum sollte der Besuch der Fortbildungen nachgewiesen werden.

Wenn du weißt wie es funktioniert, ist die Fortbildung für Pflegekräfte ein Klacks!
Wenn du weißt wie es funktioniert, ist die Fortbildung für Pflegekräfte ein Klacks!

Wusstest du schon? Deine Fortbildungen kannst du im Gesundheitsberuferegister (GBR) eintragen lassen

Über die Arbeiterkammer (AK) deines Bundeslandes hast du die Möglichkeit zusätzliche Informationen im Gesundheitsberuferegister (GBR) speichern zu lassen. Zum Beispiel Email, Webadresse, Spezialisierungen oder Zielgruppen.

Und auch deine besuchten Fortbildungen können im GBR von der AK eingetragen werden. So kannst du dein GBR Profil auf einfach Weise aufmöbeln. Und jeder kann deine fachlichen Qualifikationen finden.

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Wo muss ich die Fortbildung machen, damit die Stunden gültig sind?

Es gibt in Österreich keine gesetzlich verankerte Zertifizierung für Veranstalter oder Vortragende im Bereich der Pflege.

Als Pflegekraft braucht man sich also keine Gedanken darüber zu machen, wo man die Fortbildung bucht. Vorausgesetzt die Fortbildung hat mit der Pflege zu tun, werden die Stunden angerechnet. Ganz egal bei welchem Veranstalter man diese besucht hat.

Wer darüber hinaus eine Orientierunghilfe wünscht, kann sich an die ÖGKV PFP® halten.

Welche Fortbildungen werden auf die Stunden angerechnet?

Auch hier gibt es keine gesetzliche Regelung. Die AK Oberösterreich schreibt zu diesem Thema:

Klar ist aber, dass jedenfalls Fortbildungen in allen Bereiche, die in den Curricula der Ausbildung angeführt sind, auch als Erfüllung der entsprechenden Fortbildungsverpflichtung anerkannt werden können.

In BGBl. II Nr. 179/1999 Anlage 1 findet sich das Curriculum für die Gesundheits- und Krankenpflege, welches wir hier verlinken.

Du kannst davon ausgehen, dass Fortbildungen zu in diesem Curriculum enthaltenen Themen angerechnet werden. Wohingegen das Lesen von Fachliteratur oder Informationen im Internet nicht als Fortbildung im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Stunden zählt.

Ob Präsenzveranstaltung, Hybrides Lernen oder eLearning - alles zählt zu deinen Stunden dazu.m Fal
Ob Präsenzveranstaltung, Hybrides Lernen oder eLearning - alles zählt zu deinen Stunden dazu.

Welche Förderungen gibt es (wie zum Beispiel AK Bildungsscheck)?

Nach etwas Recherche stelle ich fest, dass die Antwort auf diese Frage einen kompletten Artikel füllen würde. Hier also nur das Wichtigste:

  • Von Bundesland zu Bundesland gibt es verschiedene Möglichkeiten. Was in Vorarlberg geht, kann im Burgenland nicht gehen und umgekehrt.

  • Sinnvolle Stellen um sich nach finanzieller Unterstützung für Fortbildungen zu erkundigen sind die Länder, das Arbeitsmarktservice (AMS), die Arbeiterkammer (AK), ein Stipendium oder auch der eigene Arbeitgeber.

Muss das nicht der Arbeitgeber bezahlen?

Am Einfachsten ist es natürlich, wenn sich der Arbeitgeber um die Fortbildung und Weiterbildung für seine Pflegekräfte kümmert. Allerdings ist er dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Wenn er es trotzdem tut: Daumen hoch!

Würdest du zum Beispiel gerne einen dieser neuen Workshops von pflegefortbildung.eu probieren? Oder gefällt dir die Idee einer eigenen Fortbildungs-App mit Zugang zu einer Online Community nur für Pflegekräfte? Dann sprich deine Führungskraft gerne auf pflegefortbildung.eu an. Wir würden uns freuen von euch zu hören.

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Wie lange dauert eine Fortbildung in der Pflege?

Bei pflegefortbildung.eu zum Beispiel besteht ein Workshop aus 16 Stunden. Das kann man zum Beispiel aufteilen auf zwei ganze Tage mit je 8 Stunden. Oder auch über zwei Monate mit jeweils 2 Stunden pro Woche.

Die Wissenschaft hat herausgefunden, dass Fortbildungen über einen längeren Zeitraum effektiver sind. Die Menschen nehmen mehr Wissen mit, können das Gelernte in der Praxis besser umsetzen und das Wissen bleibt nachhaltig in den Köpfen der Pflegekräfte. Daher empfiehlt pflegefortbildung.eu die Workshops über mehrere Wochen zu planen.

Mit dem richtigen Workshop vergeht die Zeit wie im Flug und es bringt dir etwas für deine Arbeit.
Mit dem richtigen Workshop vergeht die Zeit wie im Flug und es bringt dir etwas für deine Arbeit.

Was gibt es für Fortbildungen für die Pflege?

Jeder hat dazu sicherlich seine eigene Meinung, was eine sinnvolle Fortbildung für Pflegekräfte ist. Bei pflegefortbildung.eu arbeiten wir wissenschaftlich an Bedarfserhebungen, Workshops und Prozessen, um neue Qualitätsstandards in der Fortbildung für Pflegekräfte zu setzen.

Eine Auswahl der vorgefertigten Workshops findest du hier. Gerne erarbeiten wir auch individuelle Fortbildungsstrategien auf Basis einer Bedarfserhebung. Am Besten wäre es, wenn wir kurz gemeinsam darüber sprechen würden. Mache jetzt gleich den ersten Schritt und reserviere deinen kostenlosen Termin: klicke hier zur Terminvereinbarung

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